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   OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08   

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OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08 (https://dejure.org/2008,28467)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2008 - 5St RR 209/08 (https://dejure.org/2008,28467)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2008 - 5St RR 209/08 (https://dejure.org/2008,28467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer Unterbringungsanordnung wegen einer bereits bestehenden Anordnung aus einem früheren Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Auf eine zulässig eingelegte Revision des Angeklagten kann das angefochtene Urteil im Rahmen der Sachrüge auch daraufhin überprüft werden, ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist (BGHSt 37, 5; 38, 362/363).

    Strafe und Maßregel grundsätzlich unabhängig voneinander bemessen und verhängt; es besteht zwischen ihnen grundsätzlich keine Wechselwirkung (BGHSt 38, 362/365).

    Nur dann, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung beeinflusst sein kann, bestehen Bedenken gegen die Trennbarkeit (BGHSt 38, 362/365).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Auf eine zulässig eingelegte Revision des Angeklagten kann das angefochtene Urteil im Rahmen der Sachrüge auch daraufhin überprüft werden, ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist (BGHSt 37, 5; 38, 362/363).
  • BGH, 05.09.2006 - 3 StR 305/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erneute Anordnung neben

    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist, die in dem späteren Verfahren abgeurteilten Taten aber nach der früheren Verurteilung begangen worden sind (BGH NStZ-RR 2007, 38/39).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Gemäß § 67f StGB ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die erste Maßregel erledigt (BGH NStZ 1998, 79).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Erforderlich ist eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose i.S. des § 56 Abs. 1 StGB (BGH NStZ 1994, 449).
  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Dass der Angeklagte bereits erfolglose Therapieversuche unternommen hat, steht einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht entgegen (BGH NStZ-RR 1997, 131/132).
  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
    Auszug aus OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08
    Eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht möglich (OLG Köln NStZ-RR 1997, 360/361).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Da aber die Gefährlichkeitsprognose des § 64 StGB auf denselben Gesichtspunkten wie die Legalprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB beruht, ist eine rechtlich und tatsächlich selbstständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht möglich (BGH NStZ-RR 2012, 203, OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360; OLG München NStZ-RR 2009, 49 - Erforderlich ist eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB (OLG München aaO; BGH NStZ 1994, 449).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
    Nur dann, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung beeinflusst sein kann, bestehen Bedenken gegen die Trennbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 07. Oktober 1992, 2 StR 374/92, NStZ 1993, 97 f.= BGHSt 38, 362 f.; OLG München, Beschluss vom 03. November 2008, 5 St RR 2009/08, NStZ-RR 2009, 49 f.).
  • OLG Jena, 29.04.2016 - 1 OLG 121 Ss 6/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungsanforderungen hinsichtlich

    Diese ist gegeben, wenn sich in der Persönlichkeit unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie den Lebensumständen des Verurteilten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf einer Therapie finden lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 49; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 14 m.w.N.), was der Tatrichter im Wege einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände im Rahmen des ihm zustehenden und vom Revisionsgericht zu respektierenden Beurteilungsspielraums zu bewerten hat (vgl. MüKo-van Gemmeren, StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 64).
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